Die Berater der Gemeindeberatung unterstützen in Konfliktsituationen nur dann, wenn sie von der Regionalleitung oder der Bundesleitung des BFP dazu gebeten werden. Ansonsten ist Konfliktberatung Aufgabe der Regional- bzw. Bundesleitung. Eine Beratung, die erst im Konfliktfall beginnt, hat häufiger die Funktion der Schadensbegrenzung denn der echten Hilfe. Krisen treten allerdings in unterschiedlicher Intensität in Gemeinden immer wieder auf. In diesen Situationen können die Berater angesprochen werden, die auf der Landkarte eingetragen sind.